1) Bei Überschreitung der vereinbarten Aufenthaltsdauer oder Nichtabholung des Tieres trägt der Tierhalter die Kosten des weiteren Aufenthaltes.
2) Die Buchung ist nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises verbindlich.
3) Ein Rücktritt von der Buchung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
4) Stornierungen von gebuchten Aufenthalten im Hundehotel Hundesitter-Harburg sind bis 6 Wochen vor dem Aufnahmebeginn kostenlos.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung in Höhe von 50% als Ausfallkosten berechnet.
5) Das Hundehotel Hundesitter-Harburg schließt seine Haftung in dem gesetzlich zulässigen Umfang aus., d.h. wir haften bei Verletzungen des uns überlassenen Tieres bei einer Beeinträchtigung dessen Gesundheit und Beschädigung vom Tierhalter mit überlassenen Gegenständen nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Erkrankung des Tieres erforderliche Tierartzkosten und zusätzlicher Aufwand während des Aufenthaltes im Hundehotel trägt der Tierhalter, es sei denn, wir hätten für die Gesundheitsbeeinträchtigung einzustehen.
6) Das Tier ist selbstverständlich nur in einem gesundheitlich gutem Zustand im Hundehotel Hundesitter-Harburg abzugeben. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der Tierhalter verpflichtet darauf hinzuweisen.
7) Dem Tierhalter ist bekannt, das läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Für danach auftretenden Folgen (der Deckung während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen.
8) Von Ansprüchen Dritter stellt der Tierhalter das Hundehotel Hundesitter-Harburg und dessen Erfüllungsgehilfen frei, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9) Der Tierhalter hat für die Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Hundehotels (Zwinger, Keller, Wände, Türen, Böden etc.) sowie der Außenanlagen durch ihn bzw. sein Hund oder einen mit dem Führen seines Hundes Beauftragten verursacht werden.
10) Der Tierhalter muss eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben.
11) Der Tierhalter willigt ein, dass die Hunde im Freilauf gehalten werden. Dies geschieht bei uns auf dem Hof in eingezäuntem Gelände sowie draußen in nicht eingezäuntem Gelände. Die Hunde werden in Rudelhaltung betreut.
12) Für Hunde, die während des Aufenthaltes erkranken oder tierärztliche Versorgung benötigen, behalten wir uns vor, diese ohne Rücksprache mit dem Tierhalter zum Tierarzt zu bringen, um eine schnellstmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.
13) Bei Bissverletzungen trägt der Tierhalter des beißenden Hundes die Tierarzt- und Folgekosten. Kann nicht ermittelt werden, wer eine Beißerei begonnen hat, trägt jeder der Hundehalter seine Kosten selbst.
14) Für das Entlaufen und den Verlust des Hundes übernehmen wir keine Haftung.
Der Hundehalter ist der rechtmäßige Besitzer des Hundes. Dieser haftet laut Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 vollumfänglich für seinen Hund. Es heißt sinngemäß, dass der Halter eines Hundes verpflichtet ist, einen entstandenen Schaden, der durch das Verhalten des Hundes entstanden ist, zu ersetzen. Sei es, dass ein Mensch verletzt oder gar getötet, oder aber eine Sache beschädigt oder beschmutzt wird.
Daraus folgt, dass es ratsam ist, als Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da die Haftung beim Tierhalter liegt und etwaige ersatzpflichtige Schadensereignisse nicht von uns getragen werden.